Aufbauseminare für Kraftfahrer
Kursvermittlung ASF / ASP in Dresden
Allgemeine Informationen
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Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom

02. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 61 S. 1748, ausgegeben zu Bonn am 8. Dezember 2010)

 

Sowohl für Aufbauseminare bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit (ASF) als auch im Rahmen des Punktesystems (ASP) gilt:

 

- ist der Teilnehmer an einem Aufbauseminar nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis oder unterliegt er einem rechtskräftig angeordneten Fahrverbot, so gilt hinsichtlich der Fahrprobe § 2 Abs. 15 entsprechend.

 

- Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

 

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Modellversuch 2. Fahrausbildungsphase ist ausgelaufen

 

Zum 31.12.2010 ist der Modellversuch 2. Fahrausbildungsphase mit dem Fortbildungsseminar für Fahranfänger bundesweit ausgelaufen. So genannte "FSF-Seminare" werden demzufolge nicht mehr durchgeführt.

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